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Neues Homeoffice-Gesetz in Österreich fördert Work-Life-Balance und flexible Arbeitszeiten

Das im Mai 2024 in Österreich eingeführte Homeoffice (HO)-Gesetz bringt wesentliche Änderungen, die sowohl die Work-Life-Balance als auch flexible Arbeitszeiten fördern. Es bringt aber auch Herausforderungen mit sich. Die wichtigsten Neuerungen & Kritikpunkte im Überblick.

Das neue Homeoffice-Gesetz in Österreich, das im Mai 2024 in Kraft trat, setzt einen Schritt in Richtung einer besseren Work-Life-Balance und flexibler Arbeitszeiten. Das Gesetz erlaubt Arbeitnehmern, nicht nur von zu Hause, sondern auch von anderen Orten wie Kaffeehäusern oder Bibliotheken aus zu arbeiten. Dies bietet eine größere Flexibilität und kann die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben verbessern. 

Das ist neu: Änderungen im Überblick

  • Erweiterung der Arbeitsorte: Das Gesetz erlaubt nun auch das Arbeiten außerhalb der eigenen Wohnung, wie etwa in Kaffeehäusern, Bibliotheken oder bei Angehörigen. Dies soll den Arbeitnehmern mehr Flexibilität bieten und die Arbeitsbedingungen an moderne Bedürfnisse anpassen.
  • Unfallschutz: Der Unfallschutz wird erweitert. Arbeitnehmer sind nun auch versichert, wenn sie außerhalb ihres Wohnsitzes arbeiten. Dies umfasst alle Orte, die unter die neuen Regelungen fallen.
  • Kostenübernahme durch den Arbeitgeber: Arbeitgeber müssen weiterhin die digitalen Arbeitsmittel für das Homeoffice bereitstellen. Neu ist, dass sie für diese Bereitstellung einen angemessenen Kostenersatz leisten müssen, wenn keine vollständige Bereitstellung erfolgt. Dieser Kostenersatz kann pauschaliert werden.
  • Betriebsvereinbarungen: In Betrieben mit Betriebsrat können die Rahmenbedingungen für Homeoffice künftig durch Betriebsvereinbarungen geregelt werden. Diese Regelungen betreffen die allgemeinen Rahmenbedingungen auf betrieblicher Ebene, während die individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehen bleibt.
  • Steuerliche Vorteile: Es gibt weiterhin steuerliche Vorteile für die Nutzung von Homeoffice. Dazu gehören nicht steuerbare Pauschalen und die Möglichkeit, Kosten für ergonomisch geeignetes Mobiliar abzusetzen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
  • Rechtliche Rahmenbedingungen: Die neuen Regelungen sollen im Arbeitsverfassungsgesetz und Arbeitsvertragsrecht-Anpassungsgesetz verankert werden, um eine klare rechtliche Grundlage zu schaffen.

Kritik am neuen HO-Gesetz

Das neue Homeoffice-Gesetz in Österreich stößt auf Kritik. Etwa die Regelung, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, digitale Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen oder die Kosten für private Arbeitsmittel zu übernehmen. Ein Punkt, der insbesondere für kleine Unternehmen eine finanzielle Belastung darstellen könnte.

Zudem sei die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen im Homeoffice eine Herausforderung, da der Arbeitgeber auch zu Hause für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten verantwortlich sei. Unklarheiten bestehen auch hinsichtlich der Haftungsregelungen für Schäden, die durch Haushaltsmitglieder oder Haustiere verursacht werden. Es wird befürchtet, dass die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten im Homeoffice schwer zu kontrollieren ist, was zu einer Überforderung führen könnte. Schließlich könnte die Notwendigkeit einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Konflikten führen, insbesondere in Betrieben ohne Betriebsrat.

Regelungen für Beschäftigte mit grenzüberschreitendem Arbeitsort

Das neue Homeoffice-Gesetz in Österreich behandelt vor allem Regelungen für Arbeitnehmer, die innerhalb des Landes tätig sind. Für Personen, die in Niederösterreich arbeiten, aber im benachbarten Ausland leben, gelten spezielle Bestimmungen, die oft durch bilaterale Abkommen zwischen Österreich und dem jeweiligen Nachbarland geregelt werden. Diese Abkommen klären Fragen zur Sozialversicherung, Steuerpflicht und Arbeitsschutz. Es ist ratsam, sich bei den zuständigen zu informieren, um detaillierte Informationen und individuelle Beratung zu erhalten.

Quellen: 

  • Wirtschaftskammer Österreich (WKO)
  • Arbeiterkammer Österreich (AK)
  • KPMG Austria

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